Verein & Organisation

Vorstand & Satzung

Wer den TTC Merzenich organisiert, wer dein Ansprechpartner ist und welche Regeln unserem Verein zugrunde liegen. Transparent und direkt zugänglich.

Menschen hinter dem Verein

Unser Vorstand

Der Vorstand organisiert den Verein, koordiniert den Spielbetrieb, kümmert sich um Finanzen, Nachwuchs und Öffentlichkeitsarbeit. Für jeden Bereich gibt es einen direkten Ansprechpartner.

Geschäftsführender Vorstand
1. Vorsitzende

Nicole Spieß

Aufgaben: Gesamtverantwortung, Vereinsrepräsentation und strategische Ausrichtung.

Geschäftsführerin

Manuela Winstel

Aufgaben: Verwaltung, Organisation sowie interne und externe Kommunikation.

Kassenwart

Claus Freuen

Aufgaben: Finanzen, Buchhaltung, Beitragswesen und Abrechnungen.

Weitere Vorstandsämter
Sportwart

Sven Winhuysen

Aufgaben: Spielbetrieb, Mannschaftsmeldungen, sportliche Planung und Training.

Pressewart

Frank Spieß

Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit, Spielberichte, Social Media und Presse.

Jugendwart

Noah Bohr

Aufgaben: Nachwuchsarbeit, Jugendtraining und Betreuung der Jugendmannschaften.

Grundlage unseres Vereins

Satzung des TTC Merzenich 1972 e.V.

Hier findest du die Satzung in einer übersichtlichen, lesefreundlichen Zusammenfassung. Für den vollständigen Wortlaut steht die Originalfassung als PDF bereit.

Satzung im Überblick

Beschlossen am 19. November 2023

TTC Merzenich 1972 e.V. VR 843 Amtsgericht Düren
Diese Darstellung dient der schnellen Orientierung. Maßgeblich ist die vollständige, im Vereinsregister geführte Satzungsfassung.
P Präambel Grundwerte des Vereins

Der TTC Merzenich steht für demokratische Grundwerte, Fairness, Toleranz und einen dopingfreien Sport. Ebenso gehören Inklusion, Gleichbehandlung sowie ein umfassender Kinder- und Jugendschutz zu den Grundsätzen des Vereins.

§ 1 Name, Sitz und Zweck Verein und Gemeinnützigkeit

Der Tischtennisclub Merzenich 1972 e.V. hat seinen Sitz in Merzenich und ist unter VR 843 eingetragen. Zweck des gemeinnützigen Vereins ist vor allem die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft Aufnahme in den Verein

Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden. Die Aufnahme wird schriftlich beantragt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft Austritt, Tod und Ausschluss

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Ein Austritt erfolgt schriftlich zum Jahresende unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Frist.

§ 4 Beiträge Mitgliedsbeiträge und Beitragsordnung

Beiträge und weitere Einzelheiten zum Beitragswesen werden über die Beitragsordnung geregelt. Der Einzug erfolgt grundsätzlich über das SEPA-Lastschriftverfahren.

§ 5 Straf- und Ordnungsmaßnahmen Umgang mit Verstößen

Bei schuldhaften Verstößen gegen Satzung oder Vereinsinteressen sind unter anderem Verweise, zeitlich begrenzte Sperren oder bei wichtigem Grund ein Ausschluss möglich.

§ 6 Vergütung und Aufwandsersatz Ehrenamt und entstandene Kosten

Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Im zulässigen Rahmen können Aufwandsentschädigungen sowie nachgewiesene Auslagen erstattet werden.

§ 7 Rechtsmittel Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen

Gegen bestimmte Entscheidungen zur Aufnahme sowie gegen Straf- und Ordnungsmaßnahmen kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

§ 8 Vereinsorgane Organisation des Vereins

Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der geschäftsführende Vorstand.

§ 9 Mitgliederversammlung Wahlen und wichtige Vereinsentscheidungen

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie findet grundsätzlich jährlich statt und entscheidet unter anderem über Wahlen, Entlastung, Satzungsänderungen und weitere Grundsatzfragen.

§ 10 Vorstand Zusammensetzung und Amtszeit

Zum geschäftsführenden Vorstand gehören Vorsitz, Geschäftsführung und Kassenwart. Der Gesamtvorstand umfasst weitere Vereinsämter. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

§ 11 Jugend des Vereins Organisation der Vereinsjugend

Die Vereinsjugend umfasst die jungen Mitglieder des TTC. Eine eigene Jugendordnung und Selbstverwaltung sind im Rahmen der Satzung möglich.

§ 12 Gesetzliche Vertretung Vorstand nach § 26 BGB

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Vorsitz, Geschäftsführung und Kassenwart. Sie sind grundsätzlich jeweils allein vertretungsberechtigt; für bestimmte größere Rechtsgeschäfte gelten zusätzliche Vorgaben.

§ 13 Protokollierung der Beschlüsse Dokumentation von Entscheidungen

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands werden protokolliert und entsprechend der Satzung unterzeichnet.

§ 14 Geschäftsjahr Zeitraum des Vereinsjahres

Das Geschäftsjahr des TTC Merzenich entspricht dem Kalenderjahr.

§ 15 Kassenprüfung Kontrolle der Vereinsfinanzen

Die Mitgliederversammlung bestimmt die Kassenprüfung. Sie kontrolliert die Rechnungs- und Kassenführung sowie die wirtschaftliche Verwendung der Vereinsmittel und berichtet der Mitgliederversammlung.

§ 16 Datenschutz im Verein Umgang mit personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorgaben verarbeitet. Personen mit Zugang zu diesen Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 17 Auflösung des Vereins Voraussetzungen und Vereinsvermögen

Über eine Auflösung entscheidet eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit den in der Satzung festgelegten Mehrheiten. Auch die Verwendung des Vereinsvermögens ist dort geregelt.

§ 18 Gültigkeit dieser Satzung Beschluss und Inkrafttreten

Die Satzung wurde am 19. November 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.