Vorstand & Satzung
Wer den TTC Merzenich organisiert, wer dein Ansprechpartner ist und welche Regeln unserem Verein zugrunde liegen. Transparent und direkt zugänglich.
Unser Vorstand
Der Vorstand organisiert den Verein, koordiniert den Spielbetrieb, kümmert sich um Finanzen, Nachwuchs und Öffentlichkeitsarbeit. Für jeden Bereich gibt es einen direkten Ansprechpartner.
Nicole Spieß
Aufgaben: Gesamtverantwortung, Vereinsrepräsentation und strategische Ausrichtung.
Manuela Winstel
Aufgaben: Verwaltung, Organisation sowie interne und externe Kommunikation.
Claus Freuen
Aufgaben: Finanzen, Buchhaltung, Beitragswesen und Abrechnungen.
Sven Winhuysen
Aufgaben: Spielbetrieb, Mannschaftsmeldungen, sportliche Planung und Training.
Frank Spieß
Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit, Spielberichte, Social Media und Presse.
Noah Bohr
Aufgaben: Nachwuchsarbeit, Jugendtraining und Betreuung der Jugendmannschaften.
Satzung des TTC Merzenich 1972 e.V.
Hier findest du die Satzung in einer übersichtlichen, lesefreundlichen Zusammenfassung. Für den vollständigen Wortlaut steht die Originalfassung als PDF bereit.
Beschlossen am 19. November 2023
P Präambel Grundwerte des Vereins
Der TTC Merzenich steht für demokratische Grundwerte, Fairness, Toleranz und einen dopingfreien Sport. Ebenso gehören Inklusion, Gleichbehandlung sowie ein umfassender Kinder- und Jugendschutz zu den Grundsätzen des Vereins.
§ 1 Name, Sitz und Zweck Verein und Gemeinnützigkeit
Der Tischtennisclub Merzenich 1972 e.V. hat seinen Sitz in Merzenich und ist unter VR 843 eingetragen. Zweck des gemeinnützigen Vereins ist vor allem die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft Aufnahme in den Verein
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden. Die Aufnahme wird schriftlich beantragt. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft Austritt, Tod und Ausschluss
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Ein Austritt erfolgt schriftlich zum Jahresende unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Frist.
§ 4 Beiträge Mitgliedsbeiträge und Beitragsordnung
Beiträge und weitere Einzelheiten zum Beitragswesen werden über die Beitragsordnung geregelt. Der Einzug erfolgt grundsätzlich über das SEPA-Lastschriftverfahren.
§ 5 Straf- und Ordnungsmaßnahmen Umgang mit Verstößen
Bei schuldhaften Verstößen gegen Satzung oder Vereinsinteressen sind unter anderem Verweise, zeitlich begrenzte Sperren oder bei wichtigem Grund ein Ausschluss möglich.
§ 6 Vergütung und Aufwandsersatz Ehrenamt und entstandene Kosten
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Im zulässigen Rahmen können Aufwandsentschädigungen sowie nachgewiesene Auslagen erstattet werden.
§ 7 Rechtsmittel Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen
Gegen bestimmte Entscheidungen zur Aufnahme sowie gegen Straf- und Ordnungsmaßnahmen kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.
§ 8 Vereinsorgane Organisation des Vereins
Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der geschäftsführende Vorstand.
§ 9 Mitgliederversammlung Wahlen und wichtige Vereinsentscheidungen
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie findet grundsätzlich jährlich statt und entscheidet unter anderem über Wahlen, Entlastung, Satzungsänderungen und weitere Grundsatzfragen.
§ 10 Vorstand Zusammensetzung und Amtszeit
Zum geschäftsführenden Vorstand gehören Vorsitz, Geschäftsführung und Kassenwart. Der Gesamtvorstand umfasst weitere Vereinsämter. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
§ 11 Jugend des Vereins Organisation der Vereinsjugend
Die Vereinsjugend umfasst die jungen Mitglieder des TTC. Eine eigene Jugendordnung und Selbstverwaltung sind im Rahmen der Satzung möglich.
§ 12 Gesetzliche Vertretung Vorstand nach § 26 BGB
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Vorsitz, Geschäftsführung und Kassenwart. Sie sind grundsätzlich jeweils allein vertretungsberechtigt; für bestimmte größere Rechtsgeschäfte gelten zusätzliche Vorgaben.
§ 13 Protokollierung der Beschlüsse Dokumentation von Entscheidungen
Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands werden protokolliert und entsprechend der Satzung unterzeichnet.
§ 14 Geschäftsjahr Zeitraum des Vereinsjahres
Das Geschäftsjahr des TTC Merzenich entspricht dem Kalenderjahr.
§ 15 Kassenprüfung Kontrolle der Vereinsfinanzen
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Kassenprüfung. Sie kontrolliert die Rechnungs- und Kassenführung sowie die wirtschaftliche Verwendung der Vereinsmittel und berichtet der Mitgliederversammlung.
§ 16 Datenschutz im Verein Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorgaben verarbeitet. Personen mit Zugang zu diesen Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 17 Auflösung des Vereins Voraussetzungen und Vereinsvermögen
Über eine Auflösung entscheidet eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit den in der Satzung festgelegten Mehrheiten. Auch die Verwendung des Vereinsvermögens ist dort geregelt.
§ 18 Gültigkeit dieser Satzung Beschluss und Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 19. November 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Bei Fragen zum Verein, zur Mitgliedschaft oder zu organisatorischen Themen findest du auf unserer Kontaktseite den passenden Ansprechpartner.
