Unser Vorstand

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Satzung des TTC Merzenich 1972 e.V.

Satzung – TTC Merzenich 1972 e.V.

Beschlossen am 19. November 2023 – eingetragen im Vereinsregister (VR 843), Amtsgericht Düren.

Hinweis: Diese Online-Fassung dient der besseren Lesbarkeit. Maßgeblich ist die im Vereinsregister geführte Fassung.
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Präambel

Der TTC Merzenich 1972 e.V. bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, steht für Fairness, Toleranz, Chancengleichheit und einen dopingfreien Sport. Er verpflichtet sich zu einem aktiven Kinder- und Jugendschutz sowie zur Einhaltung ethischer Grundsätze im sportlichen und gesellschaftlichen Miteinander.

§1Name, Sitz und Zweck

(1) Der Verein führt den Namen Tischtennisclub Merzenich 1972 e.V. (TTC Merzenich) und hat seinen Sitz in Merzenich. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Düren unter VR 843 eingetragen.

(2) Er ist Mitglied im Kreissportbund Düren e.V., im Landessportbund NRW sowie den zuständigen Fachverbänden.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.

(4) Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§2Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.

§3Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt schriftlich zum Jahresende mit vierwöchiger Frist. Ein Ausschluss kann bei vereinsschädigendem Verhalten erfolgen.

§4Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge gemäß Beitragsordnung. Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Der Verein kann Aufnahmegebühren oder Umlagen erheben; Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§5Straf- und Ordnungsmaßnahmen

Bei schuldhaften Verstößen gegen die Satzung oder das Vereinsinteresse können Verweise, befristete Teilnahmesperren oder der Ausschluss ausgesprochen werden. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen.

§6Vergütung / Aufwandsersatz

Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf kann eine angemessene Vergütung oder Aufwandsentschädigung gewährt werden. Ersatz tatsächlicher Auslagen erfolgt nach Nachweis.

§7Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen des Vorstands steht dem Betroffenen binnen eines Monats das Recht auf Einspruch zu. Bis zur Entscheidung ruhen die Mitgliedsrechte.

§8Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der geschäftsführende Vorstand.

§9Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie beschließt über Grundsatzfragen, Satzungsänderungen, Entlastung und Wahlen. Einladungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail mit vierwöchiger Frist. Die Versammlung kann als Präsenz-, Hybrid- oder Onlineveranstaltung durchgeführt werden.

§10Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Kassierer/in. Der Gesamtvorstand umfasst weitere Funktionen (z. B. Sportwart/in, Jugendwart/in, Pressewart/in). Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

§11Jugend des Vereins

Die Jugendabteilung organisiert ihre Arbeit nach einer Jugendordnung, die der Zustimmung des Gesamtvorstands bedarf. Sie wird durch den/die Jugendwart/in vertreten.

§12Gesetzliche Vertretung

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein jeweils einzeln nach außen.

§13Protokollierung

Über jede Sitzung der Vereinsorgane wird ein Protokoll geführt und von der Sitzungsleitung sowie der protokollführenden Person unterzeichnet.

§14Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§15Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen für jeweils ein Jahr. Eine Wiederwahl ist höchstens zweimal zulässig. Sie prüfen die Kasse und berichten der Mitgliederversammlung.

§16Datenschutz

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Verantwortliche Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§17Auflösung

Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine eigens einberufene Mitgliederversammlung. Im Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Merzenich, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§18Gültigkeit

Diese Satzung wurde am 19. November 2023 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.